Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Matteo Toromanovic (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Leistungen im Bereich Webentwicklung, künstliche Intelligenz und Automatisierung.
Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Als Schriftform gilt auch die Übermittlung per E-Mail.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet und werden gesondert beauftragt und verrechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung Dritter zu bedienen.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit und benennt eine ansprechbare Kontaktperson mit Entscheidungsbefugnis.
Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm beigestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos. Verzögerungen, die auf unterbliebene Mitwirkung zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
5. Termine
Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Projekten ab einem Auftragswert von 500 Euro ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie die angemessenen Kosten außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen verrechnet.
7. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen ein räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts über.
Nicht übertragen werden Rechte an vom Auftragnehmer verwendeten Werkzeugen, Bibliotheken und wiederverwendbaren Bausteinen. Für Inhalte Dritter — etwa Schriften, Bilder oder Software-Bibliotheken — gelten deren Lizenzbedingungen; erforderliche Lizenzen trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und Mängel schriftlich und nachvollziehbar zu rügen. Der Auftragnehmer wird berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist verbessern.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Ein Recht auf Zurückbehaltung des gesamten Entgelts wegen geringfügiger Mängel besteht nicht.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäße Nutzung, auf beigestellte Inhalte oder auf Störungen bei Diensten Dritter zurückgehen.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; ausgenommen davon sind Personenschäden.
Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverlust und mittelbaren Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.
Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
10. Verfügbarkeit und Dienste Dritter
Soweit die Leistung auf Diensten Dritter beruht — etwa Hosting, Schnittstellen oder Modelle für künstliche Intelligenz — schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Verfügbarkeit dieser Dienste und haftet nicht für deren Ausfall, Änderung oder Einstellung.
Ergebnisse von Systemen der künstlichen Intelligenz sind ihrer Natur nach nicht in jedem Einzelfall vorhersehbar. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Einrichtung solcher Systeme, nicht die inhaltliche Richtigkeit ihrer Ausgaben.
11. Geheimhaltung
Beide Vertragsteile behandeln alle im Zuge der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.
12. Referenzen
Der Auftragnehmer darf erbrachte Leistungen unter Nennung des Auftraggebers als Referenz anführen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.
13. Beendigung
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Teilen unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind abzugelten.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand wird das für Salzburg sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.